3. Schwimmen Sie nur im erlaubten Bereich.
Schwimmer dürfen sich nur in erlaubten Bereichen aufhalten. Verboten ist das Schwimmen in einem Umkreis von 100 m um Anlegestellen der Kursschifffahrt. Bei Hafeneinfahrten, Bojenfeldern und Schiffanlegestellen ist das Schwimmen nur unter besonderer Rücksichtsnahme gegenüber fahrenden Schiffen erlaubt. Lokale Schwimmverbote beachten!