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3. Schwimmen Sie nur im erlaubten Bereich.

Schwimmer dürfen sich nur in erlaubten Bereichen aufhalten. Verboten ist das Schwimmen in einem Umkreis von 100 m um Anlegestellen der Kursschifffahrt. Bei Hafeneinfahrten, Bojenfeldern und Schiffanlegestellen ist das Schwimmen nur unter besonderer Rücksichtsnahme gegenüber fahrenden Schiffen erlaubt. Lokale Schwimmverbote beachten!
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